Satzungen der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.
Dieses Recht der Gemeinden ist ein wesentlicher Bestandteil des durch
Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verbrieften kommunalen Selbstverwaltungsrechtes.
Die Kompetenz zum Erlass kommunaler Satzungen liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Satzungen der Gemeinde werden nach Beschluß im monatlich erscheinenden Amtsblatt des Amtes Märkische Schweiz bekannt gegeben.
Hier gehts zu den aktuell gültigen Satzungen
der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)